Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Stand: Juni 2025
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den unter brabus.com veröffentlichten Tuning Shop der BRABUS GmbH. Die BRABUS GmbH ist bestrebt, ihren Online-Shop in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des BFSG, der BFSGV und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Grundlage der Einschätzung zur Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.
Der Online-Shop ist derzeit teilweise barrierefrei.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind nicht barrierefrei und bedürfen zur Erreichung der Barrierefreiheit weiterer Anpassungen:
• Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
• Alternative Texte für bestimmte Produktbilder fehlen teilweise.
• Die Tastaturbedienung ist in bestimmten Shop-Modulen eingeschränkt.
3. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am [Datum einfügen] erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit des Online-Shops mit den Anforderungen der BITV 2.0 basiert auf einer Selbstbewertung.
4. Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen zu aktuell nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
BRABUS GmbH
Barrierefreiheitsbeauftragter: [Marc Isselhorst]
Brabus-Allee 1
46240 Bottrop
E-Mail: barrierefreiheit@brabus.com
Telefon: +49 2041 777 0
Wir werden uns bemühen, die gemeldeten Barrieren zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Ihre Hinweise unbeantwortet bleiben oder Sie keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden:
[Die konkrete Stelle für die Durchsetzung des BFSG kann sich im Lauf des Jahres 2025 noch weiter konkretisieren. Es ist wahrscheinlich, dass in NRW die Marktüberwachungsbehörden in den Bezirksregierungen dies übernehmen.]
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Hinweise zur Umsetzung:
• Platzierung: Die Erklärung sollte von jeder Seite des Online-Shops aus leicht auffindbar sein, idealerweise im Footer unter dem Link „Barrierefreiheit“.
• Format: Die Erklärung muss in einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden, vorzugsweise als HTML-Seite.
• Aktualisierung: Die Erklärung sollte regelmäßig, mindestens einmal jährlich, überprüft und aktualisiert werden.
Weitere Empfehlungen:
• Technische Umsetzung: Stellen Sie sicher, dass der Online-Shop den Anforderungen der BITV 2.0 entspricht, insbesondere hinsichtlich Tastaturbedienbarkeit, ausreichender Kontraste und alternativer Texte für Bilder.
• Schulung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit barrierefreien Inhalten und der Bedeutung von Barrierefreiheit im E-Commerce.